Wahlen zur Schulkonferenz

Einladung zur Kandidatur

 

Zu Beginn dieses Schuljahrs werden die Mitglieder der Schulkonferenz gewählt. Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Entscheidungsorgan aller Gremien der Schulgemeinde. Sie kann daher als das oberste Gremium einer Schule bezeichnet werden. Das offizielle Wahlausschreiben wurde am 12. August in der Pausenhalle zur allgemeinen Kenntnisnahme ausgehängt.

 

Alle Aufgaben u. Rechte sind in den §§ 128 – 130 HSchG geregelt.  An dieser Stelle möchte ich als Beispiele herausheben:

  • die Entscheidung über den Schulhaushalt,
  • grundsätzliche Entscheidungen über die pädagogische Ausrichtung der Schule,
  • die Entscheidung über die Stundentafel,
  • grundsätzliche Entscheidungen über Schüleraustausche oder das Klassenfahrtskonzept
  • oder auch die Entscheidung über das Angebot des Schulkiosks.
  • Die Schulkonferenz besitzt auch Anhörungsrechte, als aktuelles Beispiel die Anhörung vor der endgültigen Beauftragung des Schulleiters.

Der Schulkonferenz kommt daher eine wichtige, in alle Gremien vermittelnde und kommunizierende Rolle zu.

 

An der Friedrich-Ebert-Schule als einer IGS ohne Oberstufe sind als Mitglieder der Schulkonferenz fünf Vertreter/innen der Lehrkräfte vorgesehen, als Elternvertreter/innen drei und Schülervertreter/innen zwei. Die Amtsperiode beträgt 2 Jahre. Gewählt werden daher neben den Mitgliedern auch die Ersatzmitglieder. Der Schulleiter ist gesetztes Mitglied und Vorsitzender, bei Abwesenheit der/die Stellvertreter/in.

Alle interessierten Schüler/innen ab Klasse 8 sowie alle Eltern oder Erziehungsberechtigte sind herzlich eingeladen zu kandidieren. Hierfür muss die Erklärung der Kandidatur, die dem Wahlausschreiben anhängt und die über das Sekretariat erhältlich ist, ausgefüllt bei der Schulleitung eingereicht werden.

Eine Kandidatur ist unabhängig davon, ob der- oder diejenige auch Klassensprecher/in Klassenelternbeirat/beirätin ist. Schüler/innen ab der Jahrgangsstufe 8 und Eltern oder Erziehungsberechtigte, die nicht Klassensprecher/innen oder Mitglieder des Schulelternbeirats sind, benötigen für ihre Kandidatur eine Wählbarkeitsbescheinigung, in der der eigene Schulbesuch bzw. der Schulbesuch des minderjährigen Kindes bestätigt wird. Die Wählbarkeitsbescheinigungen werden vom Schulleiter ausgestellt.

Die Wahlen der jeweiligen Vertreter/innen finden in den entsprechenden Sitzungen der Gremien statt, die Termine sind im Wahlausschreiben aufgeführt: im Schülerrat am 23. August und in der Schulelternbeiratssitzung am 5. September. Die Lehrkräfte wählen ihre Vertreter/innen am 28. August.

Die Schulkonferenz tagt erstmalig am 6. September. Die Zahl der Sitzungen der Schulkonferenz beträgt 1 bis 2 im Schuljahr. Aus aktuellem Anlass wird es in diesem Schuljahr zwei Sitzungen geben.

Hier finden Sie das offizielle Wahlausschreiben: Schulkonferenz 2019-20_Wahlausschreiben

 

Ich freue mich auf hoffentlich zahlreiche Kandidatinnen und Kandidaten und auf eine rege Beteiligung.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Felix Blömeke