Wichtige Informationen zum Corona Virus

Zuletzt aktualisiert: 24.11.2022

In allen Jahrgängen findet Regelunterricht statt: 

  • Selbsttests für Freiwillige häusliche Tests werden regelmäßig zur Verfügung gestellt. 
  • Aktuell keine Maskenpflicht auf Schulgelände. 
  • Absonderungspflicht bei Positiv-Testungen nicht mehr verpflichtend, aber weiterhin dringend empfohlen.

 

Um den Schulbetrieb gemeinsam mit Ihnen möglichst sicher zu gestalten, werden bis auf Weiteres nach wie vor die grundlegenden Hygieneregeln wie regelmäßiges Lüften, regelmäßiges Händewaschen und die Husten- sowie Niesetikette einzuhalten sein.

  • Allen Schülerinnen und Schülern werden regelmäßig Antigen-Selbsttests zur Mitnahme nach Hause angeboten.
    Die Bedeutung der freiwilligen Testung und den Wert, durch Teilnahme daran für die Schulgemeinde Verantwortung zu übernehmen, legen wir Ihnen besonders ans Herz. 

  • Das freiwillige Tragen einer Maske bleibt selbstverständlich möglich. Im Fall einer Infektion wird empfohlen, in der betroffenen Klasse oder Lerngruppe für den Rest der Woche freiwillig medizinische Masken zu tragen.

Folgende Änderungen gelten ab dem 23.11.2022:

  • Schüler:innen, bei denen eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen ist, müssen sich nicht mehr absondern.
  • Es wird jedoch dringend empfohlen, sich für einen Zeitraum von fünf Tagen nach dem Testdatum zu Hause abzusondern. Eine Rückkehr in die Schule sollte erst dann erfolgen, wenn mindestens 48 Stunden keine Symptome aufgetreten sind.
  • Die Schüler:innen sind in der Zeit der Absonderung vom Präsenzunterricht befreit. Soll das Kind Distanzunterricht erhalten, muss die Schule von den Erziehungsberechtigten unverzüglich vom positiven Testergebnis informiert werden. Der Distanzunterricht, kann allerdings – wie bislang – nicht im gleichen Umfang wie der Präsenzunterricht angeboten werden.
  • Ist das Kind krankheitsbedingt nicht in der Lage die Schule zu besuchen, gelten die üblichen Fristen einer Krankmeldung.
  • Nehmen Schüler:innen, bei denen eine SARS-CoV-2-Infektion vorliegt,am Präsenzunterricht teil, sind sie für die Dauer von 5 Tagen zum Tragen ein FFP2-Maske verpflichtet. Sie sind von musik- und sportpraktischen Übungen mit Maske freigestellt, nicht aber von diesen Unterrichten selbst
  • Einer Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten ist nicht möglich, da die Übernachtungen in Mehrbettzimmern erfolgen. Hier kann die Pflicht zum Tragen einer Maske nicht erfüllt werden.

Diese Änderungen wurden am 24.11. per Mail über die Schulelternbeiräte an die Schulgemeinde weitergeleitet.

Weitere Informationen:

 

Das Hessische Kultusministerium hat auf der Grundlage der neuen Rechtslage einen Wegweiser, der alle Informationen zum Umgang mit Corona für die ganze Schulgemeinde bündelt, sowie den Hygieneplan aktualisiert.

Sie können diese Informationen unter https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/corona/dokumente-zur-unterrichtsorganisation abrufen.

Das Schreiben des Hessischen Kultusministeriums zu den „Änderungen der Bestimmungen zur Absonderungspflicht“ können Sie HIER ebenfalls einsehen.

Die Corona-Pandemie wirkt sich natürlich nicht nur schulisch aus, sondern prägt auch die Familien und den Umgang miteinander.

Wir haben daher zusätzlich einige Hilfsangebote für Sie zusammengestellt, die dabei helfen können, die Belastungen innerhalb der Familien zu bewältigen.

Allein mit deinen Problemen? Darüber reden hilft!

Mo-Sa von 14-20 Uhr und zusätzlich Mo+Mi+Do von 10-12 Uhr.

Gibt es etwas, das Dich aus dem Gleichgewicht bringt? Etwas, das Dich unglücklich macht und Dich denken lässt: „Ich weiß nicht mehr weiter.“ Das Team der „Nummer gegen Kummer“ steht Dir zur Seite. Dabei ist es egal, was Dich gerade bedrückt.

Gibt es etwas, das Dich aus dem Gleichgewicht bringt? Etwas, das Dich unglücklich macht und Dich denken lässt: „Ich weiß nicht mehr weiter.“ Das Team der „Nummer gegen Kummer“ steht Dir zur Seite. Dabei ist es egal, was Dich gerade bedrückt.

Nummer gegen Kummer

Müttern, Vätern oder Großeltern und anderen Erziehenden steht mit dem Elterntelefon ebenfalls qualifiziertes Beratungsangebot zur Verfügung.

Mo-Fr von 9 -17 Uhr und zusätzlich Di+Do bis 19 Uhr.