Service-ABC

 

Hier finden Sie alle notwendinge Informationen, Formulare und Downloads. Zukünftig wird diese Sammlung stetig wachsen.

Falls Sie wichtige Infos vermissen, schicken Sie bitte eine Email an webmaster@DASMUSSWEGfes-schwalbach.de

A-Wochen und B-Wochen auf dem Stundenplan

In einigen Klassen tauchen auf den Stundenplänen wechselnder Unterricht nach A- und B-Wochen auf.

Die aktuelle Woche wird immer auf den Vertretungsplänen, an den digitalen schwarzen Brettern und auch im Schulportal angezeigt.

An- oder Abmeldungen an der FES

Falls Sie Interesse haben Ihr Kind an der FES anzumelden, wenden Sie sich bitte per Mail an das Sekretariat.

Falls Sie ihr Kind wegen Umzug oder Schulwechsel von der FES abmelden wollen, geben Sie bitte dieses Formular im Sekretariat ab oder mailen es dorthin.

FES-Abmeldeformular

Das Sekretariat oder die Stufenleitungen werden anschließend mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um zu besprechen, ob eine Anmeldung an der FES möglich ist oder welche weiteren Schritte für die Abmeldung nötig sind.

Bitte denken Sie bei einer Abmeldung auch an die Rückgabe aller Schulbücher und der schulischen iPads.

Sie erreichen das Sekretariat für Rückfragen unter der Telefonnummer: 06196-5087-30

AGs - Arbeitsgemeinschaften

Die FES bietet verschiedene AGs aus den Bereichen Sport, Musik, Kreativität, Sprachen und Technik an.

Das aktuelle AG-Programm finden Sie HIER.

Alle Schülerinnen und Schüler aus den Jahrgängen 5 und 6 müssen verpflichtend an einer AG teilnehmen. Ab Jahrgang 7 ist die Wahl einer AG freiwillig.

Die Einwahl erfolgt für das gesamte Schuljahr und Fehlzeiten tauchen auf dem Zeugnis auf und müssen regulär schriftlich beim Klassenlehrer entschuldigt werden.

Beurlaubungen / Beurlaubungen vor den Ferien

Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern

Grundsätzlich besteht nach § 56, Abs. 1 Hessisches Schulgesetz für jede Schülerin und jeden Schüler die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht. Die Schülerin oder der Schüler kann von der Teilnahmepflicht nur gemäß § 69, Abs. 3 Hessisches Schulgesetz auf Antrag der Eltern beurlaubt werden, wenn wichtige Gründe vorliegen und wenn nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, Schulferien zu verlängern.
Wichtige Gründe können sein:

  • Krankheit und Arztbesuch
  • Erholungs- und Kuraufenthalte, die aus gesundheitlichen Gründen während der Schulzeit notwendig sind
  • Sitzung der Schülervertretung
  • schwere Erkrankung oder ein Todesfall innerhalb der Familie
  • Heirat der engsten Familie
  • Todesfall in der engsten Familie
  • Taufe, Kommunion oder Konfirmation in der engsten Familie
  • aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an Sportwettkämpfen
  • aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an künstlerischen oder wissenschaftlichen Wettbewerben
  • Einsatz bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit
  • Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch
  • Besuche von Beratungsstellen oder Behörden

Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist auf Verlangen durch geeignete Bescheinigung nachzuweisen. Gebuchte Tickets o.ä. sind kein Beurlaubungsgrund vor den Ferien.
Sofern die Beurlaubung nicht länger als zwei Tage andauert, liegt die Entscheidung über den Antrag bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer. Bei größeren Zeiträumen und unmittelbar vor oder nach den Ferien ist die Schulleitung zuständig.
Ein Antrag auf Beurlaubung in Verbindung mit Ferien ist spätestens vier Wochen vor dem Beginn der Beurlaubung schriftlich zu stellen, wenn sie vor einem Ferienabschnitt liegt; liegt die Beurlaubung nach einem Ferienabschnitt, ist die Beurlaubung spätestens vier Wochen vor dem Beginn des jeweiligen Ferienabschnitts zu beantragen.
Nach § 67 Abs. 1. Hessisches Schulgesetz haben die Erziehungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass der Schulpflichtige am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt.
Nach § 181 Hessisches Schulgesetz handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Erziehungsberechtigter nicht dieser Verpflichtung nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Diese Informationen können Sie HIER auch noch einmal als Datei herunterladen. HIER finden Sie außerdem ein entsprechendes Antragsformular, dass im Idealfall verwendet werden sollte.

BuT - Bildung und Teilhabe

Leistungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, für die Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld besteht.

Falls ein Anspruch besteht, stehen den Kindern diese Leistungen zu:

  • Schulgeld: pro Schuljahr 150€ für Schulbedarf, davon 100€ im ersten und 50€ im zweiten Halbjahr auf das Konto der Eltern.
  • Mittagsverflegung: sobald der Leistungsbescheid bei Frau Meinke und Frau Krämer vorliegt, ist das FES-Mittagessen kostenlos erhältlich.
  • Ausflüge und Klassenfahrten: Nach Bescheinigung durch die Schule werden die Kosten in tatsächlich anfallender Höhe direkt an die Schule gezahlt.
  • Kulturelle Teilhabe: pro Monat werden 15€ zur Teilnahme an Sportvereinen, Musikschule, Ferienfreizeiten etc. gezahlt. Auch Ansparungen sind möglich.
  • Lernförderung: nur im 2. Halbjahr, wenn der angestrebte Schulabschluss gefährdet ist oder auch wenn eine Deutschförderung notwendig ist. Dem Antrag muss ein Förderplan der Schule beiliegen.

Die notwendigen Anträge und alle wichtigen Informationen gibt es bei Frau Meinke im Ganztagsbüro.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeiten auf den Ämtern aktuell mehrere Monate benötigen. Bitte wenden Sie sich daher bei Bedarf so schnell wie möglich bei:

Silke.Meinke@DASMUSSWEGSchule.Hessen.de

Weitere Informationen können Sie auch im Internet finden:

Entschuldigungen von Abwesenheiten

Krankheitsbedingte Abwesenheiten müssen am ersten Tag telefonisch im Sekretariat in der Zeit zwischen 7:30 und 7:45 Uhr mitgeteilt werden. An Tagen mit einem hohen Krankenstand und daher hohem Telefonaufkommen bitten wir um etwas Geduld, da unsere Telefonanlage nicht über ein Besetztzeichen verfügt. Falls auch bei wiederholten Versuchen kein Durchkommen möglich ist, kann die Abwesenheit des Kindes auch per Mail mitgeteilt werden. 

Die Abwesenheit muss von den Erziehungsberechtigten mit der Rückkehr des Kindes in den Unterricht, spätestens am 3. Tag danach schriftlich entschuldigt werden. HIER gibt es ein Formular zur Entschuldigung von Fehlzeiten, dass gerne verwendet werden darf. Eine ärztliche Unfähigkeitsbescheinigung ist nur bei Fehlzeiten unmittelbar vor und nach den Schulferien erforderlich. 

Sollen Verspätungen zum Unterricht und stundenweise Unterrichtsversäumnisse entschuldigt werden, muss dies von den Erziehungsberechtigten bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche bei der Klassenlehrkraft schriftlich erfolgen.

An Tagen mit Klassenarbeiten oder fest vereinbarten Präsentations- oder Abgabeterminen muss die Abwesenheit durch eine ärztliche Bescheinigung einer Schulbesuchsunfähigkeit entschuldigt werden. Hierdurch erhält das Kind die Möglichkeit, den Leistungsnachweis an einem Nachtermin zu erbringen.

Eine solche ärztliche Unfähigkeitsbescheinigung ist außerdem bei Fehlzeiten unmittelbar vor und nach den Schulferien erforderlich.

Bite beachten Sie, dass es zu den Themen „Sportbefreiung„, „Beurlaubungen / Beurlaubungen vor den Ferien“ und „Freistellung vom Unterricht aus religiösen Gründen“  je einen eigenen Eintrag hier im Service ABC gibt.

Entschuldigungen von Abwesenheiten

Krankheitsbedingte Abwesenheiten müssen am ersten Tag telefonisch im Sekretariat in der Zeit zwischen 7:30 und 7:45 Uhr mitgeteilt werden. An Tagen mit einem hohen Krankenstand und daher hohem Telefonaufkommen bitten wir um etwas Geduld, da unsere Telefonanlage nicht über ein Besetztzeichen verfügt. Falls auch bei wiederholten Versuchen kein Durchkommen möglich ist, kann die Abwesenheit des Kindes auch per Mail mitgeteilt werden. 

Die Abwesenheit muss von den Erziehungsberechtigten mit der Rückkehr des Kindes in den Unterricht, spätestens am 3. Tag danach schriftlich entschuldigt werden. HIER gibt es ein Formular zur Entschuldigung von Fehlzeiten, dass gerne verwendet werden darf. Eine ärztliche Unfähigkeitsbescheinigung ist nur bei Fehlzeiten unmittelbar vor und nach den Schulferien erforderlich. 

Sollen Verspätungen zum Unterricht und stundenweise Unterrichtsversäumnisse entschuldigt werden, muss dies von den Erziehungsberechtigten bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche bei der Klassenlehrkraft schriftlich erfolgen.

An Tagen mit Klassenarbeiten oder fest vereinbarten Präsentations- oder Abgabeterminen muss die Abwesenheit durch eine ärztliche Bescheinigung einer Schulbesuchsunfähigkeit entschuldigt werden. Hierdurch erhält das Kind die Möglichkeit, den Leistungsnachweis an einem Nachtermin zu erbringen.

Eine solche ärztliche Unfähigkeitsbescheinigung ist außerdem bei Fehlzeiten unmittelbar vor und nach den Schulferien erforderlich.

Bite beachten Sie, dass es zu den Themen „Sportbefreiung„, „Beurlaubungen / Beurlaubungen vor den Ferien“ und „Freistellung vom Unterricht aus religiösen Gründen“  je einen eigenen Eintrag hier im Service ABC gibt.

Fahrradkäfig

Fahrräder können zusätzlich gesichert in unserem „Fahrradkäfig“ abgestellt werden. Einen Antrag für einen Schlüssel erhalten Sie oder Ihr Kind im Sekretariat, den Schlüssel bekommen Sie oder Ihr Kind gegen ein Pfand von 15 Euro ausgehändigt. Im Fahrradkäfig abgestellte und mit einem eigenen Schloss gesicherte Fahrräder sind während der Unterrichtszeiten versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich jedoch nicht auf Roller, Kickboards oder vergleichbare Sportgeräte.

Freistellung vom Unterricht aus religiösen Gründen

Nach § 3 VOGSV sind Schülerinnen und Schüler auf Antrag ihrer Eltern, Schülerinnen und Schüler, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, auf ihren Antrag, aus religiösen Gründen vom Unterricht für die Zeit des Gottesdienstbesuchs oder für einen religiösen Feiertag, der nicht gesetzlicher Feiertag ist, vom Schulbesuch freizustellen, wenn sie nachweislich Kirchen oder Religionsgemeinschaften angehören, deren Glaubensüberzeugung dieses gebietet.

Ein Antrag braucht nicht gestellt zu werden

  • zum Besuch des Gottesdienstes an den kirchlichen Feiertagen Aschermittwoch, Mariä Himmelfahrt (15. August), Reformationstag (31. Oktober), Allerheiligen (1. November) und Buß- und Bettag;
  • bei Schülerinnen und Schülern jüdischen Glaubens für die Befreiung an Samstagen, am jüdischen Neujahrsfest (2 Tage), am Versöhnungsfest, am Laubhüttenfest (2 Tage), am Beschlussfest (2 Tage), am Passahfest (die ersten zwei und die letzten zwei Tage), am jüdischen Pfingstfest (2 Tage);
  • bei Schülerinnen und Schülern, die den Siebenten-Tags-Adventisten angehören, für die Befreiung an Samstagen;
  • bei Schülerinnen und Schülern, die sich zum Islam bekennen, für die Befreiung am Fest des Fastenbrechens / Ramadanfest (Ramazan Bayrami, Id al-Fitr) und am Opferfest (Kurban Bayrami, Idu l-Adha);
  • bei Schülerinnen und Schülern der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas für die Teilnahme am Bezirkskongress.

Die Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern müssen die betroffenen Lehrkräfte mindestens sieben Unterrichtstage im Voraus über die geplante Abwesenheit informieren (§ 3 Abs. 1 Satz 5 VOGSV).

Frühbetreuung

Montag bis Freitag steht in der Zeit von 7:30-8:30 Uhr eine kostenlose Frühbetreuung bei Frau Scherer und Frau Krekovic zur Verfügung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Der PMB-Raum (Pädagogische-Mittags-Betreuung) befindet sich im Neubau neben dem Kiosk und der Mensa.

Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne auch an unsere Ganztagskoordinatorin wenden:

Silke Meinke
Silke.Meinke@DASMUSSWEGSchule.Hessen.de

iPads für Schülerinnen und Schüler

Weitere Informationen zu den Schüler-iPads finden Sie im Bereich FES-Digital

Hausaufgaben-Betreuung

Die Informationen zur Hausaufgaben-Betreuung im Schuljahr 2023-24 werden zeitnah aktualisiert. 

Bis dahin können Sie bei Fragen auch unsere Ganztagskoordinatorin kontaktieren:

Silke Meinke
Silke.Meinke@DASMUSSWEGSchule.Hessen.de

Hygieneplan der FES
Alle Informationen zum schulischen Hygiene-Konzept finden Sie in diesem Dokument:

FES-Hygieneplan (Stand 03-2024)

Kontakt zu Lehrkräften

Alle Lehrkräfte der Schule sind für Sie per Mail erreichbar.

Sie können die Mail-Adressen für alle Lehrkräfte HIER finden.

Bitte beachten Sie, dass die Lehrkräfte nicht immer sofort reagieren können. Daher bitten wir Sie, in nicht dringlichen Fällen, um einige Tage Geduld, bis Sie erneut Kontakt aufnehmen.

Mittagessen (Bestellverfahren)

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

die Gesundheits- und Dienstleistungsgesellschaft Main-Taunus mbH beliefert für Sie die Mensa an der Friedrich-Ebert-Schule.

Die Neuanmeldung zur Essensversorgung:
Die Abrechnung der Essen erfolgt durch das elektronische Bestellsystem Primus Web. Nach der Registrierung wird im Internet ein Benutzerkonto angelegt.

Die Anmeldung erfolgt online: www.anmeldung.rw-soft.de
Die Schulnummer für die Friedrich-Ebert-Schule lautet: 3614634

Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie gegen einen Kaufpreis von 5,00 € (wird bei der ersten Überweisung abgezogen) einen Chipschlüssel, der zur Menüabholung dient. Gleichzeitig wird ein Guthabenkonto angelegt, auf das Sie das Essensgeld überweisen. In Ihrem Benutzerkonto können Sie jederzeit den aktuellen Guthabenstand abfragen und auf Wunsch eine Aufstellung der Buchungen einsehen. Bei Verlust oder Beschädigung des Chipschlüssels ist das Service-Büro der Firma RWsoft unverzüglich zu informieren, um einen Missbrauch des Guthabens durch Dritte zu verhindern. Für einen neuen Chip wird erneut der Kaufpreis von 5,00 € berechnet.

Kiosk: Es ist auch möglich, mit dem vorhandenen Guthaben den Chip für Einkäufe am Kiosk zu nutzen. Sie können die Chipnutzung für den Kiosk sperren oder die Höhe der täglichen Einkäufe durch ein Limit begrenzen.

Wie erfolgt die Bestellung?
Mit dem Chipschlüssel bekommen Sie Zugangsdaten für Ihr Benutzerkonto und können im Menüplan das Essen zu dem ausgewiesenen Preis bestellen. Die Bestellungen müssen spätestens einen Werktag vor dem gewünschten Essenstag bis 6.00 Uhr online vorliegen. Beispiel: am Dienstag ist der gewünschte Essenstag, dann muss am Montag bis spätestens 6.00 Uhr das Menü bestellt sein. (Für den Montag muss die Bestellung am Freitag der Vorwoche bis 6.00 Uhr vorliegen.) Damit Sie bestellen können, muss Ihr Kundenkonto im Internet über ein Guthaben verfügen. Je nach Bank können von der Überweisung bis zur Wertstellung auf das Guthabenkonto bis zu vier Werktage vergehen. Überweisen Sie daher immer rechtzeitig!

Stornierungen, z.B. bei Krankheit des Essensteilnehmers, können bis 9.00 Uhr am Essenstag online oder über das RWsoft-Service-Büro vorgenommen werden.

Allergien/Lebensmittelunverträglichkeiten:
Sind bei der Ernährung Ihres Kindes Allergien/Unverträglichkeiten zu berücksichtigen, melden Sie sich bitte per Telefon unter 06195 - 67 77 13 oder per E-Mail: koch@varisano.de

Bildung und Teilhabe: Empfänger von Leistungen nach BuT sind in der Nachweispflicht. Der Bewilligungsbescheid / Kostenzusage für das Mittagessen muss bei RWsoft vorgelegt werden. E-Mail an: but@rw-soft.de – Nutzen Sie bitte die gängigen Formate wie PDF oder JPEG.

Dienstleistungspartner: Für die komplette Abrechnungsabwicklung sind wir, RWsoft, der kompetente Partner. Wir haben langjährige Erfahrung im Bereich bargeldloser Bezahlsysteme in der Schulverpflegung. RWsoft übernimmt im Auftrag der Gesundheits- und Dienstleistungsgesellschaft Main-Taunus mbH die Vertragserstellung, die Verwaltung der Schülerkartei, die Abrechnung und stellt für Ihre Fragen zwischen 8.00 und 17.00 Uhr (werktäglich Mo. – Fr. in NRW) eine Infohotline bereit.

Das Mittagessen kann von montags bis freitags jeweils von 12:30 bis 13.45 Uhr eingenommen werden und beinhaltet ein vollständiges Menu mit Getränk (Mineralwasser), frischem Salat vom Buffet und Nachtisch zum Preis von 5,90€.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Silke.Meinke@Schule.Hessen.de.

Hier gibt es diese Informationen noch einmal als pdf zum Runterladen:  Informationen zur Zahlungsabwicklung für das Schulcatering an der FES .

Mittagsbetreuung

Montag bis Donnerstag steht in der Zeit von 12:30-15:30 Uhr eine kostenlose Mittagsbetreuung bei Frau Scherer und Frau Krekovic zur Verfügung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Der PMB-Raum (Pädagogische-Mittags-Betreuung) befindet sich im Neubau neben dem Kiosk und der Mensa.

Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne auch an unsere Ganztagskoordinatorin wenden:

Silke Meinke
Silke.Meinke@DASMUSSWEGSchule.Hessen.de

Nummer gegen Kummer (Sorgentelefon für Schüler und Eltern)

Die „Nummer gegen Kummer“ ist ein Verein, der seit vielen Jahren kostenfreie, telefonische Beratungen für Kinder, Jugendliche und Eltern anbietet.

Es gibt Telefon-Angebote für Kinder und Jugendliche: Mo-Sa von 14-20 Uhr.

Und wer sich jetzt fragt, was eigentlich passiert, wenn man bei der Nummer gegen Kummer anruft, kann das Bild anklicken und ein youtube-Video anschauen, wo das gut erklärt wird.

Aber auch Eltern und anderen Erziehenden steht das Team zur Verfügung: Mo-Fr von 9 -17 Uhr.

Wer mehr erfahren möchte, dem empfehlen wir die Webseite des Vereins: www.nummergegenkummer.de/

 

Praktika

Alle Informationen zu Praktika finden Sie HIER.

Prüfungsinformationen und Termine 2024-25

Die schriftlichen Prüfungstermine für das aktuelle Schuljahr werden zeitnah aktualisiert.

Schließfach mieten

Um nicht im Rahmen des Ganztagsprogramms und der Vielzahl verschiedener Nachmittagsangebote zu viele Materialien herumtragen zu müssen, unterstützen Schließfächer der Firma Mietra unsere Schülerinnen und Schüler in dieser Hinsicht.

Ein Schul-Schließfach erleichtert die schwere Schultasche und bewahrt persönliche Sachen sicher auf.
Anmeldung, Service und Kündigung können direkt im Internet abgewickelt werden.

Die Miete kostet pro Monat etwa 2,00 €. Mietra empfiehlt die Anmeldung des Schließfaches im Internet.

Nutzen Sie dazu die Seite der Firma Mietra.

Schulengel

Es handelt sich um eine unabhängige Webseite, bei er sich Schulen und andere Einrichtungen oder Projekte anmelden können, um online Spenden zu sammeln.

Die Idee dabei ist, dass Online-Einkäufe über die Schulengel-Webseite gestartet werden und die Partnershops dies durch eine Dankeschön-Prämie in Höhe von 2-10 Prozent des Nettoeinkaufswertes belohnen. 70% der Spende gehen direkt an die zuvor ausgewählte Einrichtung – also hoffentlich die Friedrich-Ebert-Schule – und 30% der Spende werden für den Betrieb des Charity-Shopping-Portals verwendet.

Man selbst zahlt also nur den regulären Online-Shopping Preis und die Spende wird von den Online-Shopping-Partnern geleistet. Auf diese Weise kann man der gewählten Einrichtung Gelder zukommen lassen, ohne das der eigne Geldbeutel belastet wird.

Die FES würde sich sehr freuen, wenn Sie häufig von dieser Spendenform Gebrauch machen würden. Ihre Spendengelder gehen dann an den FES-Fördererverein.

Dies ist der Link zur Webseite: www.schulengel.de

Unter dem Link „Einrichtungen“ können Sie nach der Friedrich-Ebert-Schule Schwalbach suchen und diese als Einrichtung auswählen. Es ist möglich sich bei Schulengel zu registrieren, damit die Einrichtung und die Lieblingsonlineshops gespeichert werden. Man kann das Spendenportal aber auch nutzten, ohne sich dort zu registrieren. 

Schulordnung
HIER können Sie die Schulordnung online einsehen.

Die Schulordnung der FES finden alle Schülerinnen und Schüler zusätzlich jederzeit ihren FES-Planern.

 

Sportbefreiung

Voraussetzungen für eine Befreiung vom Sportunterricht

Soll Ihr Kind ganz oder teilweise vom Schulsport befreit werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Grundsätzlich gilt:

  • Sie müssen einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Er kann bei der Sportlehrkraft oder dem Sekretariat eingereicht werden.
  • Eine vollständige oder teilweise Freistellung kann nur aus gesundheitlichen Gründen erfolgen. Dies ist mit einem ärztlichen Attest nachzuweisen. Das Attest muss dem Antrag beigelegt werden.
  • Der Zeitraum, der im ärztlichen Attest für die Einschränkungen der Sportfähigkeit festgestellt wird, ist auf 3 Monate begrenzt.
  • Auch bei einer Freistellung von einer aktiven Beteiligung im Sportunterricht nimmt das Kind am Sportunterricht teil, um sporttheoretischen Inhalten zu folgen und um ggf. ausgewählte Aufgaben zu übernehmen.

Je nach Dauer einer Freistellung gilt:

  • Bei einer beantragten Freistellung über einen Zeitraum von bis zu 4 Wochen trifft die Entscheidung darüber die Sportlehrkraft nach Beratung mit der Klassenlehrkraft.
  • Die Entscheidung über eine Freistellung von mehr als 4 Wochen trifft der Schulleiter.
  • Für eine Befreiung über mehr als 3 Monate ist die Vorlage eines amtsärztlichen Attests erforderlich, es sei denn, es liegen offensichtliche und für die Sportlehrkraft erkennbare Verletzungen vor. Diese Schritte müssen Sie als Erziehungsberechtigte unternehmen bzw. sind erforderlich, um ein amtsärztliches Attest zu erhalten:
      • Bitte wenden Sie sich zunächst telefonisch an die Kinder- und Jugendambulanz des Gesundheitsamtes des Main-Taunus-Kreises. Ansprechpartnerinnen sind Frau Braun (06192 2011152) und Frau Jakob (06192 2011153). Geben Sie an, dass Ihr Kind eine Untersuchung zur Prüfung einer längerfristigen Befreiung vom Sportunterricht braucht.
      • Das Gesundheitsamt fordert alle vorangegangenen Unterlagen (z.B. Befunde, Atteste) zur Prüfung an.
      • Sie erhalten einen Termin für die Untersuchung Ihres Kindes durch die Amtsärztin / den Amtsarzt.
Unterrichtszeiten

1. Stunde 7:50-8:35 Uhr
2. Stunde 8:40-9:25 Uhr
3. Stunde 9:45-10:30 Uhr
4. Stunde 10:30-11:15 Uhr
5. Stunde 11:35-12:20 Uhr
6. Stunde 12:25-13:10 Uhr
7. Stunde: (Mittagspause): 13:10-13:45 Uhr

8. Stunde 13:45-14:30 Uhr
9. Stunde 14:30-15:15 Uhr
10. Stunde 15:15-16:00 Uhr
11. Stunde 16:00-16:45 Uhr
12. Stunde 16:45-17:30 Uhr

Hier finden Sie noch einen Stundenplan als Download zum Ausfüllen:

FES-Stundenplan

ZeBiM - Zentrum für Beratung und Erziehungshilfe im Main-Taunus -Kreis

Im Rahmen der vorbeugenden Maßnahmen (VM) arbeitet die Schule zum Wohl der Schüler auch mit dem Zentrum für Beratung und Erziehungshilfe im Main-Taunus-Kreis  (ZeBiM) zusammen.

Nähere Informationen finden Sie HIER.

Nur für Lehrkräfte: Hinweise zur Einrichtung des Mailkontos

Diese Informationen beziehen sich auf die neuen @Schule.Hessen.de Dienstmails.

Rechtliche Grundlagen:
Richtlinie zur Nutzung von dienstlichen E-Mail-Adressen durch Beschäftigte und Beamtinnen und Beamte des Landes Hessen an Schulen, Erlass vom 08.07.2020.

Richtlinie zur Nutzung von dienstlichen E-Mail-Adressen

Nur für Lehrkräfte: Hinweise zur Nutzung der LUSD über die Hessen-ID

Die Nutzung der Dienstmail-Adressen ist inzwischen auch über die Hessen-ID möglich. Gleichzeitig gibt es über die Hessen-ID auch die Möglichkeit für Lehrkräfte auf Teile der LUSD (Lehrer Und Schüler Datenbank) zuzugreifen.

Aktuell sind hier für das Kollegium der FES noch keine Rechte eingerichtet. Mittelfristig soll dies aber möglich werden.

Über diesen Link ist eine Vorab-Information möglich. Die Schulleitung informiert das Kollegium rechtzeitig über freigeschaltete Funktionen.